Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Überwinterung von Kübelpflanzen in der Gärtnerei Gruber, Nesselwang

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegensätzliche oder widersprüchliche Bedingungen erkennen wir nicht an.

1. Die Pflanze/n wurde/n bzw. werden beim Auftraggeber vor Ort eindeutig gekennzeichnet.

2. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag der Pflanzen und erstreckt sich bis längstens 15.06. des folgenden Jahres.

3.Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze im beheizten Gewächshaus unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und bei Bedarf gewässert, gedüngt, geschnitten (soweit nicht anders mit Ihnen vereinbart) und gestäbt. Es werden Pflanzenschutzmaßnahmen in für die Pflanzenart normalem Ausmaß durchgeführt.

4. Pflanzen sind lebende Organismen und können auf eine neue Umgebung unterschiedlich reagieren. Wir haben keinen Einfluss auf vor der Einlagerung erfolgten Pflanzenschutz und Düngung, Substrate, Topfgröße, Gefäßauswahl oder Abfluss der Töpfe. Die angebotenen Leistungen bestehen ausschließlich aus den in Nr. 3 genannten Tätigkeiten. Nicht zu unseren Leistungen gehört daher das Erreichen eines bestimmten Aussehens der Pflanze nach der Überwinterung, z. B. Blütenbildung oder Wachstum, oder bestimmte Resultate bei der Schädlingsbekämpfung.

5. Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, ist die Gärtnerei berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers umzutopfen, wozu dieser mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular ausdrücklich sein Einverständnis erklärt.

6. Überwinterungspflanzen nehmen wir ohne Garantie an und leisten Ersatz bei Verlust durch Verschulden unsererseits. Wir behalten uns vor, einzelne Pflanzen bei der Anlieferung von der Überwinterung auszuschließen, insbesondere bei bereits vorhandenen Schäden z. B. durch Frost, Hitze, Wasser, Schädlinge, Krankheiten, Überdüngung. Eine Annahme ohne Gewähr ist nach Absprache möglich.

7. Pflanzenschutzmaßnahmen im Winterquartier sind für Pflanzen mit Dekorationscharakter und nicht für essbare Nutzpflanzen bzw. Nutzpflanzen mit essbaren Früchten ausgelegt.

8. Für den Verlust oder Beeinträchtigung der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile aufgrund eventuellem beim Übergangszeitpunkt noch nicht erkennbarem Schädlings- oder Krankheitsbefall haftet die Gärtnerei nicht.

9. Transportkosten, eventuelle Arbeitszeit zum Sammeln bzw. Verteilen der Pflanzen auf Ihrem Gelände sowie Arbeitszeiten für Umtopfarbeiten sind nicht im Überwinterungspreis enthalten und werden bei Anfall nach Aufwand gemäß unserer aktuellen Transport-Preisliste bzw. unserem aktuellen Stundenpreis für Gartenarbeiten berechnet. Die Preise werden auf Wunsch zugesandt bzw. fernmündlich genannt.

10. Abholungen und Lieferungen unsererseits, die nur durch das Betreten von Wohnräumen zu bewältigen sind, sind nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich. Für Schäden jedweder Art die durch einen solchen Transport entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.

11. Der Transport von echten Terrakottatöpfen oder anderer hochwertiger Gefäße erfolgt mit möglichst hoher Vorsicht aber ohne Gewähr.

12. Eine Abholung der Pflanzen unsererseits findet witterungsabhängig i. d. R. innerhalb der ersten zwei bis drei Oktober-Wochen statt, die Auslieferung ebenfalls witterungsbedingt ab Anfang bis Mitte/Ende Mai. Wünschen Sie die Abholung bzw. Lieferung außerhalb dieses Zeitraumes fallen durch extra Anfahrt (Fahrzeug- und Personalkosten) erhebliche Mehrkosten an, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

13. Die im aktuellen Jahr 2022 vorherrschenden Entwicklungen am Energiemarkt veranlassen uns dazu, eine Energiepauschale in Höhe von 20,00 € pro Pflanze zu berechnen. Diese ersetzt die bisherige Anzahlung der Pflanzen im Herbst, wird allerdings anders als die bisherige Anzahlung nicht in der Schlussrechnung abgezogen. Anders lässt sich die Überwinterung derzeit wirtschaftlich leider nicht darstellen. Des weiteren möchten wir Sie aufgrund der unsicheren Versorgungslage am Energiemarkt vorsorglich darauf hinweisen, dass die nötigen Temperaturen im Falle eines Stopps oder einer Drosselung der Energieversorgung evtl. nicht gewährleistet werden können und somit die Haftung für Pflanzen und Leistung für diesen Fall ausgeschlossen ist. Sollte eine solche Situation tatsächlich eintreten, werden wir uns mit Ihnen Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.

14. Der aktuelle Überwinterungspreis ist auf dem Anmeldeformular aufgedruckt und wird auf Wunsch auch zugesandt bzw. fernmündlich genannt. Der genannte Preis versteht sich brutto inkl. gesetzlicher MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt während der Überwinterungszeit im Herbst in Form einer Einlagerungsrechnung (20 € Energiepauschale je Pflanze zzgl. ggf. Transportkosten der Abholung) und nach der Auslieferung in Form einer Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen (Überwinterung nach Pflanzendurchmesser, ggf. Umtopfen, ggf. Auslieferung im Frühling). Mindestpreis je Pflanze: 40,00 € zzgl. Energiepauschale und ggf. Lieferkosten.

15. Die Pflanzen werden in unserem Hause eindeutig gemessen. Maßgeblich zur Berechnung ist der maximal ausladende Durchmesser der Pflanzen ODER des Gefäßes inkl. des nötigen Abstands zur Nachbarpflanze. Auf dem Anmeldeformular angegebene Maße (Höhe und Durchmesser) sind nur zur besseren Planbarkeit von Transport/Unterbringung anzugeben und haben keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung.

16. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

17. Für nachfolgend aufgeführte Pflanzen schließen wir eine Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit aus: Hibiskus, Dipladenia, Granatapfel, Margeriten, Ficus, Bananen, Phoenix robellinii, Kakteen sowie alle in Hydrokultur übergebenen Pflanzen.

Bitte beachten Sie: Alle Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs in unserem Hause bearbeitet und dementsprechend wird das begrenzte Kontingent an Überwinterungsplätzen vergeben. Wir müssen uns deshalb leider vorbehalten, zu spät eintreffende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigen zu können. In diesem Fall werden Sie jedoch zeitnah benachrichtigt.

Gültiger Preis für die Überwinterungssaison 2022/2023: 0,90 € pro cm Durchmesser (alle Preise inkl. 19 % MwSt., inkl. Rückschnitt, Düngung und Pflanzenschutz, zzgl. Energiepauschale und Transportkosten).

Unsere Öffnungszeiten: Mo. – Sa. 08:30 – 12:30 Uhr, Mo. – Fr. 14:00 – 18:00 Uhr.
Abweichende Öffnungszeiten werden unter www.gruber-blumen.de veröffentlicht.

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